Allgemeine Geschäftsbedingungen

der INSIGMA IT Engineering GmbH

Stand 01.03.2020

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der INSIGMA IT Engineering GmbH können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Präambel

Die INSIGMA IT Engineering GmbH (im Folgenden "INSIGMA" oder "Wir") freut sich, dass Sie (im Folgenden "Kunde" oder "Sie") mit uns zusammenarbeiten.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, das heißt wir nehmen Bestellungen nur zu diesen Bedingungen entgegen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen und schriftlichen Anerkennung verbindlich.
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder die Ware unverzüglich versenden.
  4. Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Mündliche Abreden gelten ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung nicht.
  5. Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z. B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Regelmäßig sind nur ausdrückliche und schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie für uns bindend.
  6. Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch nicht mit der Bestellung bei den Lieferanten oder der eigenen Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Besteller gewünschte Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Bestellers.

§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen

  1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
  2. Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt ebenso für solche (auch schriftlichen) Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor einer Weitergabe durch Sie an Dritte bedarf es immer unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, ohne Fracht sowie für alle Leistungen ohne Versicherung und Umsatzsteuer.
  2. Gegebenenfalls anfallende Spesen (Reisekosten, Verpflegung und Übernachtungen) werden nach Aufwand und Beleg berechnet. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden notwendige Arbeiten mit einem Aufschlag von 50% und an Sams-, Sonn- und Feiertagen mit einem Aufschlag von 100% abgerechnet.
  3. Die Zahlung ist netto ohne Abzug zu leisten, es sei denn, es besteht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über einen konkret eingeräumten Skontoabzug.
  4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Angebote und Rechnungen werden grundsätzlich nur in Euro ausgestellt. Aufgrund der Schwankungen des Devisensystems können die Preisangaben zwischen Angebot und Rechnung jedoch abweichen. Entscheidend für die Rechnung ist der bei Bestellungsausführung maßgebliche Tagesendkurs. Dies gilt insbesondere dann, wenn wir zur Bestellungsausführung Waren- bzw. Dienstleistungen in Nichteuro Ländern beziehen.
  6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig und es tritt spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum automatisch Verzug ein. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
  7. Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Sie stimmen zu, Rechnungen elektronisch zu erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail im PDF-Format an die von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.

§ 4 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Wir stehen für die rechtzeitige Beschaffung des Liefergegenstandes nur ein, soweit wir den Liefergegenstand bzw. die dafür erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhalten. Wir werden aber den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder eine nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferungen informieren. Die Beweislast, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, trägt allein der Besteller. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden wir unverzüglich erstatten.
  3. Die Einhaltung unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  5. Kommt der Besteller im Falle des Annahmeverzuges einem schriftlichen Abnahmeverlangen binnen angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als pauschalen Schadensersatz 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Schaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
  6. Unter den Voraussetzungen nach Ziff. 4.3 geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  7. Teillieferungen sind unter Beachtung der Belange des Bestellers zulässig. Besteht der Besteller auf einer Teillieferung, sind wir berechtigt, die zusätzlich entstandenen Kosten dieser Teillieferung gesondert zu berechnen.
  8. In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, welche die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.

§ 5 Versandbedingungen, Gefahrenübergang

  1. Soweit der Versand nicht durch uns selbst vorgenommen wird, erfolgen alle Sendungen auf Gefahr des Bestellers, dem auch die Versicherung der versendeten Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den Versandbeauftragten, den Transporteur bzw. den Besteller.
  2. Bei Versendung durch uns, behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den Versandbeauftragten bzw. den Transporteur. Der Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen sowie schriftlichen Wunsch des Bestellers und dann auf seine Kosten versichert.
  3. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von sieben Tagen bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung für sonstige Mängel

  1. Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen.
  2. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt auch dann, wenn der Kunde Besteller i.S.v. § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
  3. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Ware wird — mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen gem. Ziff. 7 dieser AGBs — auf ein Jahr ab Gefahrenübergang begrenzt.
  4. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung — mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gem. Ziff. 7 dieser AGBs — insgesamt ausgeschlossen. Reklamationen können weiter nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, wie z. B. die bei Naturmaterialien unvermeidbaren Abweichungen in Farbe und Struktur, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Normen zulässig sind.
  5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht — insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB — nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen und bei Vertragsschluss erkennbaren Gebrauch.
  6. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Bestellers.
  7. Soweit der Besteller Rechte aus den Regelungen über den Rückgriff nach den §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadensersatz — soweit gesetzlich zulässig — aus.

§ 7 Haftung

  1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Regeln für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine schriftliche Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen dieser garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
  2. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Rücktritt

Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu versichern.
  3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller die uns abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  7. Die Rechte des Bestellers zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache erlöschen in jedem Fall auch ohne weitere Erklärungen unsererseits bei Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 17 InsO) oder bei Insolvenzantragstellung über das Vermögen des Bestellers.

§ 10 Anzuwendendes Recht

Vertragsverhältnisse, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausdrücklich ausgenommen („UN Kaufrecht“).

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Amtsgericht am Sitz des Lieferers oder nach unserer Wahl an unserem Geschäftssitz, oder die für unseren Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 12 Geltungsbereich

Es gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der vorliegenden Fassung vom 01. März 2020 für den gesamten Geschäftsbereich. Anders lautende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, deren Geltung ist von beiden Parteien ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden.